Hier erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen als unabhängiger KFZ-Sachverständiger.
Für weitere Einzelheiten oder Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter 02822 / 539537 zur Verfügung.
• Begutachtung Kraftfahrzeugschäden
• Unfallgutachten
• Erstellung von Haftpflicht-Schaden-Gutachten
• Erstellung von Kasko-Schaden-Gutachten
• Wertermittlungskontrolle bei Händlerkauf
• Restwertermittlungen
• Gutachten über Firmenfahrzeuge
Begutachtung von Kraftfahrzeugschäden / Unfallgutachten
Sollten Sie unglücklicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, benötigen Sie möglicherweise schnelle und umfassende Hilfe:
• Unfallgutachten
• Kurzfristige Schadenaufnahme - Ich besichtige Ihr Fahrzeug kurzfristig bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an Ihrer Arbeitsstelle
• Umfangreiche Betreuung, sowie zeitnahe, umfassende und unkomplizierte Auftragsabwicklung
• Das Originalgutachten erhalten Sie per Post, ein Versand als E-Mail-Anhang zur Vorabinformation ist auf Wunsch möglich.
• Wichtige Hinweise für geschädigte Fahrzeughalter nach einem Verkehrsunfall als
PDF zum Download und Ausdrucken.
Erstellung von Haftpflicht-Schaden-Gutachten
Wird das eigene Fahrzeug während eines Unfalls beschädigt, den ein weiterer Verkehrsteilnehmer verursacht, kann der
Geschädigte laut geltender deutscher Rechtsprechung den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen, qualifizierten
und objektiven KFZ-Sachverständigen seiner Wahl beurteilen lassen. Viele Fahrzeughalter sind nicht darüber informiert,
dass Haftpflichtversicherungen ihre Entschädigungen im Rahmen des Minimierungsprinzips so niedrig wie möglich zu halten
versuchen - oft sogar Kürzungen bei Ersatzleistungen vornehmen.
Erstellung von Kasko-Schaden-Gutachten
Falls das Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt wurde, wird der Auftrag für die Versicherung aktiviert, die diesen
Schaden begleichen muss. Es besteht hier keine Freiheit darüber, sich einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zu suchen.
Bei selbstverschuldetem Unfall (Kaskoschaden) sollte vor Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen in jedem Fall der
Versicherungsvertrag eingesehen werden, da die Versicherungsgesellschaften sich in oft ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vorbehalten.
Nach Absprache mit der Versicherung können Sie in folgenden Fällen einen freien Sachverständigen beauftragen:
• Selbstverschuldeter Unfall
• Wildschaden
• Sturmschaden
• Brandschaden
• Diebstahl
Wertermittlungskontrolle bei Händlerkauf
Die meinerseits gefertigten Wertermittlungen sollen Sie in die Lage versetzen, bei Kauf bzw. Verkauf der begutachteten
Objekte über anerkannte, objektive und aussagefähige Dokumente als Arbeitsgrundlage zu verfügen. Diese Wertermittlungen
können z.B. bei Betriebsveränderungen und Besitzstandsänderungen von allergrößter Wichtigkeit sein.
Restwertermittlung
Im Rahmen eines Totalschadens ist die Ermittlung des Restwertes eines Fahrzeuges besonders erforderlich. Den
Restwert ermittelt der unabhängige Sachverständige unter Berücksichtigung des konkreten Schadensbildes und
regionaler Marktgegebenheiten.
Gutachten über Firmenfahrzeuge
Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges.
So kann es für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des
Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.
Ich würde mich freuen, Ihnen behilflich sein zu dürfen! Bei Rückfragen im Hinblick auf Preise und konkrete Abwicklung spezieller Angelegenheiten
gebe ich Ihnen gerne telefonisch unter 02822 / 539537 Auskunft.