Kfz-Sachverständigenbüro Emmerich - Schöbel - Telefon: 02822-539537
Kfz-Sachverständigenbüro - Emmerich

Kfz-Sachverständigenbüro Schöbel in Emmerich - Mein Leistungsangebot

Hier erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen als unabhängiger KFZ-Sachverständiger.

Für weitere Einzelheiten oder Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter 02822 / 539537 zur Verfügung.

Kfz-Sachverständigenbüro Emmerich - Schöbel - Unfallgutachten • Begutachtung Kraftfahrzeugschäden
• Unfallgutachten
• Erstellung von Haftpflicht-Schaden-Gutachten
• Erstellung von Kasko-Schaden-Gutachten
• Wertermittlungskontrolle bei Händlerkauf
• Restwertermittlungen
• Gutachten über Firmenfahrzeuge

   Meine Leistungen als unabhängiger KFZ-Sachverständiger

  Begutachtung von Kraftfahrzeugschäden / Unfallgutachten
 
Sollten Sie unglücklicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, benötigen Sie möglicherweise schnelle und umfassende Hilfe:
• Unfallgutachten
• Kurzfristige Schadenaufnahme - Ich besichtige Ihr Fahrzeug kurzfristig bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an Ihrer Arbeitsstelle
• Umfangreiche Betreuung, sowie zeitnahe, umfassende und unkomplizierte Auftragsabwicklung
• Das Originalgutachten erhalten Sie per Post, ein Versand als E-Mail-Anhang zur Vorabinformation ist auf Wunsch möglich.
 
information kfz-gutachten • Wichtige Hinweise für geschädigte Fahrzeughalter nach einem Verkehrsunfall als
    PDF zum Download und Ausdrucken.
 
  Erstellung von Haftpflicht-Schaden-Gutachten
 
Wird das eigene Fahrzeug während eines Unfalls beschädigt, den ein weiterer Verkehrsteilnehmer verursacht, kann der Geschädigte laut geltender deutscher Rechtsprechung den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen, qualifizierten und objektiven KFZ-Sachverständigen seiner Wahl beurteilen lassen. Viele Fahrzeughalter sind nicht darüber informiert, dass Haftpflichtversicherungen ihre Entschädigungen im Rahmen des Minimierungsprinzips so niedrig wie möglich zu halten versuchen - oft sogar Kürzungen bei Ersatzleistungen vornehmen.
 
  Erstellung von Kasko-Schaden-Gutachten
 
Falls das Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt wurde, wird der Auftrag für die Versicherung aktiviert, die diesen Schaden begleichen muss. Es besteht hier keine Freiheit darüber, sich einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zu suchen.
Bei selbstverschuldetem Unfall (Kaskoschaden) sollte vor Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen in jedem Fall der Versicherungsvertrag eingesehen werden, da die Versicherungsgesellschaften sich in oft ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vorbehalten.
Nach Absprache mit der Versicherung können Sie in folgenden Fällen einen freien Sachverständigen beauftragen:
• Selbstverschuldeter Unfall
• Wildschaden
• Sturmschaden
• Brandschaden
• Diebstahl
 
  Wertermittlungskontrolle bei Händlerkauf
 
Die meinerseits gefertigten Wertermittlungen sollen Sie in die Lage versetzen, bei Kauf bzw. Verkauf der begutachteten Objekte über anerkannte, objektive und aussagefähige Dokumente als Arbeitsgrundlage zu verfügen. Diese Wertermittlungen können z.B. bei Betriebsveränderungen und Besitzstandsänderungen von allergrößter Wichtigkeit sein.
 
  Restwertermittlung
 
Im Rahmen eines Totalschadens ist die Ermittlung des Restwertes eines Fahrzeuges besonders erforderlich. Den Restwert ermittelt der unabhängige Sachverständige unter Berücksichtigung des konkreten Schadensbildes und regionaler Marktgegebenheiten.
 
  Gutachten über Firmenfahrzeuge
 
Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges.
So kann es für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.
 
Ich würde mich freuen, Ihnen behilflich sein zu dürfen! Bei Rückfragen im Hinblick auf Preise und konkrete Abwicklung spezieller Angelegenheiten gebe ich Ihnen gerne telefonisch unter 02822 / 539537 Auskunft.