Kfz-Sachverständigenbüro Emmerich - Schöbel - Telefon: 02822-539537
Kfz-Sachverständigenbüro - Emmerich

Kfz-Sachverständigenbüro Oliver Schöbel - Sachverstand und Kompetenz

IMPRESSUM:
 
Kfz-Sachverständigenbüro Emmerich Oliver Schöbel

Reeser Strasse 56b • 46446 Emmerich

Telefon: 02822 / 539537
Fax: 02822 / 5391616

E-Mail: info@kfz-gutachter-schoebel.de
Internet: www.kfz-gutachter-schoebel.de

Zertifiziert durch VfK - Verband Freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 221 841 630

Berufshaftpflicht: Beantragt

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Oliver Schöbel

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf-grund dieser Geschäftsbedingungen.
 
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
 
§ 3 Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
 
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnah-me. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
 
§ 5 Sachverständigenhonorar
5.1. Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggf. als Anhang dieser AGB beigefügt.
5.2. Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen "Honorartabelle für Bewertungen".
5.3. Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit EUR 110,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
5.4. Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
5.5. In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
5.6. Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
5.7. Die gefertigten Fotografien werden mit EUR 2,50 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit EUR€ 1,00 berechnet.
5.8. Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.
5.9. Werden zur vollständigen Schadensfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.
 
§ 6 Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken - entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger - so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5.3. dieser AGB.
 
§ 7 Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit EUR 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
 
§ 8 Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen in Köln.
Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an den Verband freier Kfz-Sachverständiger e.V. (VfK e.V.) in 40212 Düsseldorf, Friedrichstr. 91 - Tel.: 0211 / 45 10 77 - Fax: 0211 / 45 10 78 zu wenden.
 
§ 9 Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
 
§ 10 Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
 
§ 11 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
§ 12 Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Gerichtsstand des Emmericher Kfz-Sachverständigenbüro ist das Amtsgericht in Emmerich am Rhein.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver-einbarungen nicht berührt.
 
Stand: 15.06.2011

information kfz-gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen
 als PDF zum Download und Ausdrucken.